Aufbauseminare
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Seminare ASF/ ASP Erläuterung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, den 01. Dezember 2009 um 17:17 Uhr

Aufbau-Seminar-Angebot heißt bei uns Intensiv- Aufbauseminar Zeit und Geld sparen

Einleitung

Die Bezeichnung "Intensiv-Aufbauseminar für Kraftfahrer" umfasst verschiedene Seminartypen, die wie folgt zu unterscheiden sind und von uns angeboten werden.

 

Ihre Sekretariatsrufnummern

Montag - Freitag von 8.00 - 19.00 Uhr

 

Tele-Fon: 0180 3002 2103 725*
Fax-Fon: 0180 3003 3313 725*

* 0,09 EUR/Min. Festnetz, max. 0,42 EUR/Min. Mobilfunk

 

· Intensiv-Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -Ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Intensiv-Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG)

· Intensiv-Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer (ASP)

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die bis zu 13 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt haben und durch eine freiwillige Teilnahme an einem Intensiv-Aufbauseminar bis zu 4 Punkte abbauen möchten (Punkteabbau nach Mehrfach- Täter- Punktsystem in Deutschland).

... oder ...

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die 14 bis 17 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt haben und durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Intensiv-Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 7 StVG)

· Besonderes Intensiv-Aufbauseminar

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben. Inhaber von Fahrerlaubnissen, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 a ("Gefährdung des Straßenverkehrs"), den §§ 316 ("Trunkenheit im Verkehr"), 323a ("Vollrausch") des Strafgesetzbuches oder § 24a ("0,5-Promille-Grenze" / "berauschende Mittel") des Straßenverkehrsgesetzes an einem Intensiv-Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind einem besonderen Intensiv-Aufbauseminar zuzuweisen. Dies gilt auch für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe, wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben. Zu Hinweise zu "besonderen Intensiv-Aufbauseminaren" geben wir Ihnen gern.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 06. Juni 2010 um 22:28 Uhr
 
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